Auf Grund des überdurchschnittlich starken Individualverkehres an Samstagen im Winter und durch den starken Schwerverkehr durch Tirol kommt es auf der A 12 und A 13 zu massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.

Daher wird für mehrere Samstage in den Monaten Jänner, Februar bis Mitte März 2019 ein Fahrverbot für Schwerfahrzeuge auf der A 12 und A 13 erlassen.

Das Fahrverbot für Schwerfahrzeuge wird am 5.1., 12.1., 19.1., 26.1., 2.2., 9.2., 16.2., 23.2., 2.3., 9.3. und 16.3.2019 bereits ab 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr gelten, vergleichbar mit dem Fahrverbotskalender (oder „Ferienreiseverordnung) der vergangenen Jahre.

Ergänzender Hinweis: Das bundesweite Wochenend- und Feiertagsfahrverbot beginnt lt. § 42 (StVO) wie folgt: „(1) An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.“

Winterfahrverbotskalender 2019 – Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für die A12 und A13 an bestimmten Samstagen im Winter 2019 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird.