Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass der 30. Oktober 2018 in der Slowakei zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt wurde (Sonderfeiertag – Jubiläum – 100 Jahre seit der Gründung der Tschechoslowakei – dieser Feiertag gilt nur für das Jahr 2018). Daher gilt für diesen Tag ein Fahrverbot von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Feiertagsfahrverbot) für Lastkraftwagen und Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf Autobahnen, internationalen Straßen und Straßen 1. Ordnung (Klasse I-Straßen) sowie Zufahrtsstraßen zu Grenzübergängen.

Weiters wurden wir vom AWC Bratislava darüber informiert, dass auf Antrag des Verbandes ČESMAD Slovakia das Präsidium der Polizei der Slowakischen Republik im Zusammenhang mit den kommenden Staatsfeiertagen am 30. Oktober und 1. November 2018 eine Ausnahme vom Fahrverbot gewährte.

Die Ausnahme gilt für alle Güterfahrzeuge auf Autobahnen, Schnellstraßen, Straßen der ersten Klasse und den Straßen für internationalen Verkehr, die aus Nachbarländern in das Territorium der Slowakischen Republik kommen und deren Bestimmungsort (z.B. Halteplatz des Fahrzeugs oder die Entladestelle – nach dem Entladen müssen die Fahrzeuge das Ende des Fahrverbotes abwarten) im Territorium der Slowakischen Republik liegt.

Weitere Informationen finden Sie unter Fahrverbote Slowakei (in englischer Sprache).