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18.05.2013
ÖSTERREICH - Fahrverbot Karawankentunnel 2012
203. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge im Karawankentunnel 2012 (Fahrverbot Karawankentunnel 2012)
Aufgrund § 43 Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
§ 1. Auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 11 Karawanken Autobahn im Bereich von km 15,400 bis km 21,250 (Karawankentunnel) ist an allen Samstagen von 23.6.2012 bis einschließlich 1.9.2012, jeweils in der Zeit von 5 Uhr bis 12 Uhr, das Fahren mit
- Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie
- Lastkraftwagen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte bei-der Fahrzeuge mehr als
7,5 t beträgt,
verboten.


