Das Kleintransportgewerbe ist ein Anmeldungsgewerbe, das bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden muss. Es dürfen damit Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt.
Das Kleintransportgewerbe war Anfang der 80er Jahre etwas völlig Neues am Straßentransportmarkt. Zahlreiche Marktlücken, die bis dahin durch Taxis und/oder unerlaubte Gewerbeausübung („Pfuscher“) aufgefüllt wurden, konnten mit diesem neuen „freien“ (Anmeldungs)Gewerbe geschlossen werden.
Geltungsbereich, Haftung des Frachtführers, Abschluß und Ausführung, des Beförderungsvertrages, Haftung des Frachtführers, Reklamationen und Klagen, usw.
Beratungskalender, Checkliste für KT-KFZ, Entziehung der Lenkerberechtigung, Hilfe zur Gewerbeanmeldung, KV - Kleintransporteure (Arbeiter), KV - Kleintransporteure (Angestellte)