Carnet TIR

Das Carnet TIR ein international gültiges Zolldokument, bildet das administrative Rückgrat des TIR Verfahrens und ist gleichzeitig Nachweis für die Existenz eines internationalen Bürgschaftssystems für den Transport von Waren im Rahmen des TIR Verfahrens.

Carnet TIRDie IRU ist derzeit die einzige internationale Organisation, die, unter Aufsicht der TIR Kontrollkommission (TIRExB), für Druck und Verteilung von Carnets TIR an die nationalen bürgenden Verbände zu vertraglich zwischen der IRU und ihren Verbänden festgelegten Bedingungen berechtigt ist. Jeder nationale Verband seinerseits gibt Carnets TIR an Transportunternehmer seines Landes aus, gemäß den Bedingungen, die in der von Frächter und Verband zu unterzeichnenden Verpflichtungserklärung enthalten sind.

Die AISÖ, Mitgliedsverband der IRU und seit 1. Juli 1999 Ausgabeverband von Grenzdokumenten in Österreich, bietet den Unternehmen die Möglichkeit des Bezugs von Carnets TIR bei seiner Ausgabestelle (A-1040 Wien, Wiedner Hauptstrasse 68) in Österreich an.

Das Deckblatt des Carnets TIR sowie die Anzahl von jeweils zwei Abschnitten und Kontrollabschnitten sind für die Zollbehörden die entscheidenden Elemente des Carnets TIR, die für Kontrollzwecke als auch für das Funktionieren des Bürgschaftssystems wichtig sind. Jeweils zwei Abschnitte und Stammblätter werden für jedes Land benötigt in dem ein TIR Verfahren stattfindet.

Die Vorlage eines gültigen Carnets TIR mit dem Namen, Stempel und Unterschriften der internationalen Organisation und des ausgebenden Verbandes, das vom Inhaber vorschriftsgemäß ausgefüllt worden ist, dient als Nachweis für das Bestehen einer gültigen Bürgschaft. Das Carnet TIR behält bis zur Erledigung des TIR Verfahrens an der Bestimmungszollstelle seine Gültigkeit, vorausgesetzt es ist von der Abgangszollstelle innerhalb der vom ausgebenden Verband vorgeschriebenen Zeit eröffnet worden.

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Funktionsweise des TIR Verfahrens

Funktionsweise TIR Verfahren

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