Wie aus dem heute veröffentlichten Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit hervorgeht, müssen NUR Leiharbeiter über das Modell UNI_Distacco_UE angemeldet werden.

Kabotage: Dazu gibt es das Modell (siehe http://www.lavoro.gov.it/documenti-e-norme/normative/Documents/2016/UNI_CAB_UE.pdf) welches min. 24h vor der Entsendung per E-MAIL an Cabotaggio.DistaccoUE@lavoro.gov.it gesandt werden muss.

In diesem Formular muss der genaue Tag der 1. Kabotagefahrt und der letzte Tag vor Verlassen des italienischen Staatsgebietes des Arbeitnehmers angegeben werden.

Die Mitteilungspflicht gilt NICHT für Transitfahrten oder einfache internationale Transporte mit Be- oder Entladungen in Italien. Dabei darf es sich aber NICHT um Kabotage oder Entsendung von Arbeitnehmern im Sinne von Leiharbeitern handeln.

Wir werden hierzu weiter informieren!

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