Wir wurden vom DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband) darüber informiert, dass ab dem Jahr 2017 Transportunternehmen, die Kabotagetransporte in Spanien durchführen ohne über die erforderlichen Unterlagen zu verfügen, mit einem Bußgeld in Höhe von 4.001 Euro bestraft werden. Dabei betreffen die Strafen nicht nur das ausführende Transportunternehmen mit 4.001 Euro, sondern auch den Auftraggeber mit 2.001 Euro.

Damit werden in Spanien erstmals Verstöße nicht ausschließlich dem Transportunternehmen angelastet, sondern auch dem Auftraggeber bzw. Spediteur. Diese Rechtslage ist zwar umstritten, wurde aber mit Genehmigung der Regierung und auf Drängen der Transportunternehmerverbände geschaffen.

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