Die dem Arbeitsministerium zugeordnete ITM (Inspection du Travail et des Mines / Gewerbeaufsicht) hat uns über die Aussetzung der Pflichten betreffend die Entsendemeldung und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr in Kenntnis gesetzt.

Die Bestimmungen zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gelten im Prinzip auch für den grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr:

  • Für die Kabotage innerhalb von Luxemburg
  • Für den grenzüberschreitenden Verkehr von oder nach Luxemburg

Aktuell werden jedoch die Entsendemeldepflichten und die Prüfung der Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr ausgesetzt, da man zunächst das Ergebnis der Diskussion über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung spezifischer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor abwarten will, der derzeit auf europäischer Ebene beraten wird. Die oben genannten Bestimmungen zur Entsendung werden solange ausgesetzt, bis die spezifischen Regeln für die Entsendung im Straßenverkehrssektor ins nationale Recht umgesetzt wurden.“